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   VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07   

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https://dejure.org/2009,38818
VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07 (https://dejure.org/2009,38818)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.02.2009 - 2 K 254/07 (https://dejure.org/2009,38818)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 2 K 254/07 (https://dejure.org/2009,38818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; Kostenüberdeckung; Ausgleich; Kostendeckungsprinzip

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    - Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; Kostenüberdeckung; Ausgleich; Kostendeckungsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Ihre Erhebung erfolgt für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft einer Einrichtung (BVerwG, Urt.v. 1.8.1986, NVwZ 1987, 231 [BVerwG 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84] ; Urt.v. 20.12.2000, DVBl 2001, 488 (490) [BVerwG 20.12.2000 - 11 C 7/00] zur Grundgebühr für die Abfallentsorgung).

    Aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - lässt sich kein striktes Gebot einer gebührenrechtlichen Leistungsproportionalität entnehmen (BVerwG, Urt.v. 20.12.2000, aaO).

    Der Gleichheitssatz gebietet es lediglich, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerwG, Urt.v. 20.12.2000, aaO).

    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner die Grundgebühr erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung durchaus unterschiedlich sein wird, ist hinsichtlich des Gleichheitssatzes schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Entsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (BVerwG, Urt.v. 20.12.2000, aaO).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Ihre Erhebung erfolgt für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft einer Einrichtung (BVerwG, Urt.v. 1.8.1986, NVwZ 1987, 231 [BVerwG 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84] ; Urt.v. 20.12.2000, DVBl 2001, 488 (490) [BVerwG 20.12.2000 - 11 C 7/00] zur Grundgebühr für die Abfallentsorgung).

    Dieser orientiert sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität (BVerwG, Urt.v. 1.8.1986, aaO).

  • OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99

    Anforderungen an die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes; Umdeutung

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Die Klägerin verwies zudem auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK - Urt.v. 22.02.2001 - 5 D 720/98 - und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 -).

    Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Erhebung von Grundgebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung sowie zur Geeignetheit der Nenngröße des Trinkwasserzählers als Maßstab für die Bemessung der Grundgebühr hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - ( SächsVBl 2001, 189) ausgeführt:.

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Stellt sich später heraus, dass das tatsächliche Benutzungsgebührenaufkommen trotz einer sachgerechten Prognose nicht dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand entspricht, liegt kein endgültiger Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip vor und es erfolgt ein Gebührenausgleich nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 SächsKAG (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt.v. 08.12.1961 - VII C 2/61 -, BVerwGE 13, 215 = KStZ 1962, 214 = NJW 1962, 1583 = DÖV 1962, 313 [BVerwG 08.12.1961 - BVerwG VII C 2.61] ).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Denn das im Kostendeckungsprinzip enthaltene Kostenüberschreitungsverbot (vgl. BVerwG, Urt.v. 18.04.1975 - VII C 41.73 - DÖV 1975, 856 [BVerwG 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73] ) wird durch die Ausgleichsklausel des § 10 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG vorläufig im Sinne von zeitweise durchbrochen.
  • OVG Sachsen, 22.02.2001 - 5 D 720/98

    In unterschiedlichem Umfang derselben Aufgabe dienende technische Anlagen als

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Die Klägerin verwies zudem auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK - Urt.v. 22.02.2001 - 5 D 720/98 - und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 -).
  • OVG Sachsen, 11.12.2000 - 5 BS 137/00
    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
    Begegnet hiernach die Erhebung einer Abwassergrundgebühr keinen grundsätzlichen Bedenken, so stellt auch die - je nach dem potenziellen Verbrauch variierende - Größe des Trinkwasserzählers einen geeigneten Maßstab zur Bestimmung dieser Abwassergrundgebühr dar ( SächsOVG, Beschl.v. 11.12.2000, 5 BS 137/00 ).
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